Wichtige Hinweise zu Angeboten und Auftragsbestätigungen

Folgende Hinweise sind dringend zu beachten

Maßangaben (nach DIN 18101)

Bei den angegebenen Höhen- und Breitenangaben handelt es sich standardmäßig immer um die Türblattaußenmaße (auch bei Zargen, falls nicht anders angegeben).

Abweichende Maßbezüge werden entsprechend vermerkt, wie z. B.
• ZFM (Zargenfalzmaß)
• FAM (Futterbrettaußenmaß)
• BAM (Bekleidungsaußenmaß)
• lichtes Durchgangsmaß

Bei Sonderhöhen (nach DIN 18101) gelten folgende Bezugslinien

Drückerbohrung standardmäßig 1050 mm von unten OK Fußboden. Abweichend (von oben) wird bei entsprechender Position vermerkt.

• 1. Bandbezugslinie BBL standardmäßig von oben 250 mm

• 2. Bandbezugslinie BBL bei Türblatthöhe 1548 – 1672 mm = 1060 mm
• 2. Bandbezugslinie BBL bei Türblatthöhe 1673 – 1797 mm = 1185 mm
• 2. Bandbezugslinie BBL bei Türblatthöhe 1798 – 1922 mm = 1310 mm
• 2. Bandbezugslinie BBL bei Türblatthöhe 1923 – 2172 mm = 1435 mm (Standard)
• 2. Bandbezugslinie BBL bei Türblatthöhe 2173 – 2297 mm = 1685 mm
• 2. Bandbezugslinie BBL bei Türblatthöhe 2298 – 2422 mm = 1810 mm
• 2. Bandbezugslinie BBL bei Türblatthöhe 2423 – 2547 mm = 1935 mm

Bei Türblatthöhe über 2110 mm: Keine Gewährleistung auf Verzug!

Wohnungseingangselemente
Wichtige Hinweise
Wichtige Hinweise

Wir empfehlen dringend bei Wohnungseingangselementen die Verwendung eines verstärkten Schließbleches und verstärkten Bandtaschen.

Logistikpauschale

Je Anlieferung berechnen wir eine Logistikpauschale von 12,95 € netto (22,95 € ab 01.07.2024).

Mindermengenzuschlag

Bei Aufträgen, deren Warenwert 350 € netto unterschreiten, berechnen wir einen Mindermengenaufschlag von 35 € netto.
Bei Anlieferung mit anderen Aufträgen entfällt der Aufschlag.

Rückgabekosten

Bei Rückgabe von lagermäßig geführten, originalverpackten Fertigtüren und -zargen vergüten wir bis zu 80 % vom Warenwert (jedoch mind. 30 € Rücknahmekosten).
Nicht lagermäßig geführte Ware ist generell vom Umtausch ausgeschlossen.

Oberflächen

Weiße Oberflächen
Farbunterschiede bzw. Glanzgradabweichungen zwischen Tür, Zarge und Zubehör sind produktionsbedingt und stellen keinen Beanstandungsgrund dar.
Weiß ist keine Farbe! In den seltensten Fällen wirkt eine weiße Tür tatsächlich weiß! Weiß ist die Summe aller Farben und daher empfänglich für Farbreflexionen und spiegelt die Farb- und Lichtsituation der Umgebung wider. Zusätzlich entstehen an ihrer Oberfläche durch Profile, Füllungen und Konturen eine Vielzahl von Schattierungen.

Echtholzfurnierte Oberflächen
Holz ist ein Naturprodukt: Unterschiede in Struktur oder Farbe unterstreichen die Natürlichkeit des Holzes.
Bei industriell gefertigten Türen, Zargen und Zubehör gibt es keine Gewährleistung auf Farb- und Furniergleichheit!
Unterschiede in Farbton und Glanzgrad sind nicht auszuschliessen.
Im Laufe der Zeit kann es bei Echtholzfurnier zu Farbveränderungen kommen.
In der Oberfläche Wildeiche können gekittete Stellen sowie Astlöcher auftreten und unterschiedlich groß ausfallen.

Unbehandelte Oberflächen
Bei Fremdveredelung der Oberfläche entfällt die Gewährleistung.

→ Alle diese Merkmale berechtigen nicht zur Beanstandung. ←

Gebrauchsspuren

Bei farbigen Oberflächen (z. B. Schwarz, bronze- oder messingfarben) kann es bereits bei üblicher Nutzung zu ggf. deutlichen Gebrauchsspuren kommen (Einwirkungen durch Ringe, Schlüssel etc.).

Dies umfasst in gleichem Maße die beschichtungs- und fertigungsbedingte Farbabweichung zwischen Produkten und Produktionsserien und berechtigt nicht zur Beanstandung.

Technische Änderungen bei Nachbestellungen

Nachbestellungen können aufgrund technischer Änderungen in Ausführung und Farbe von bereits gelieferten Elementen abweichen. Dies berechtigt nicht zur Beanstandung.

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