Trittschalldämmung
Natur ins Haus
QvS – Dem Lärm keine Chance geben
Keine schwimmende Parkettverlegung ohne Trittschalldämmung! Grundvoraussetzung zur schwimmenden Verlegung des Parkett- oder Laminatbodens ist eine Trittschalldämmung, die entsprechende Anforderungen erfüllen muss. Je nach Verlegebedingung muss daher die passende Trittschalldämmung verwendet werden.
RelaxFloor MAX
• für hohe Anforderungen an Druckstabilität
• Geh- und Trittschallverbesserung in stark frequentierten Räumen
• auch für gewerbliche Nutzung
• für Fußbodenheizung geeignet
RelaxFloor PLUS
• hohe Anwendungen in stark frequentierten Räumen
• gleitfähige Oberfläche für eine schnelle Verlegung des Oberbodens
• für Fußbodenheizung geeignet
RelaxFloor ALU
• für Anwendungen in stark frequentierten Räumen im Objektbereich
• Verbesserung von Geh- und Trittschall
• höchste dynamische Beanspruchungen
• gleitfähige Oberfläche für die schnelle Verlegung des Oberbodens
• für Fußbodenheizung geeignet